Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) der Mechatroniker für Unternehmergeschäfte

1. Geltung


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Bei Anwendung auf Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern gelten sie nur, sofern sie zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.


1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der EED-Automation GmbH, einschließlich aller Zusatz- und Folgeaufträge sowie weiteren Geschäften.


1.3 Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Deren Anwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. In diesem Fall gelten nicht kollidierende Bestimmungen ergänzend.


1.4 Der Auftraggeber bestätigt, vor Vertragsabschluss die Möglichkeit gehabt zu haben, vom Inhalt dieser AGB Kenntnis zu nehmen, und erklärt sich mit deren Inhalt einverstanden.


1.5 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.



2. Angebote und Vertragsabschluss


2.1 Angebote der EED-Automation GmbH sind freibleibend und unverbindlich.


2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung/Leistung durch die EED-Automation GmbH zustande.


2.3 Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten etc. sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt werden.


2.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich und ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.



3. Lieferung/Leistung


3.1 Liefer-/Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden.


3.2 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags verlängern die Fristen angemessen.


3.3 Die Lieferfrist beginnt frühestens mit:

a) Auftragsbestätigung,

b) Erfüllung aller Voraussetzungen durch den Auftraggeber,

c) Eingang vereinbarter Anzahlungen oder Sicherheiten.


3.4 Bei unvorhergesehenen oder nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. höhere Gewalt, Lieferverzögerungen bei Zulieferern etc.) verlängern sich die Fristen angemessen.


3.5 Wird die Erfüllung durch solche Ereignisse unmöglich, ist die EED-Automation GmbH von der Leistungspflicht befreit.


3.6 Teil- oder Vorlieferungen sind zulässig. Bei Abrufaufträgen gilt die Lieferung spätestens 6 Monate nach Bestellung als abgerufen.



4. Entgelt/Preise


4.1 Wird ein Auftrag ohne Angebot oder über das Angebot hinaus erteilt, gilt das übliche Entgelt.


4.2 Änderungen der Kalkulationsgrundlagen (z. B. Rohstoffpreise, Wechselkurse) berechtigen zur Preisanpassung.


4.3 Alle Preise verstehen sich exklusive USt., ab Werk, zuzüglich Verpackung, Transport, Zoll, Versicherung etc.


4.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist: 50 % bei Auftragsbestätigung, Rest bei Lieferung/Rechnung.


4.5 Eine Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie der EED-Automation GmbH fristgerecht zur Verfügung steht.


4.6 Bei Zahlungsverzug: 8,75 % p. a. Verzugszinsen + Ersatz aller durch den Verzug entstandenen Kosten.


4.7 Skonti, Rabatte etc. gelten nur bei vollständiger, fristgerechter Zahlung.


4.8 Zurückbehaltungsrechte/Aufrechnungen sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


4.9 Bei Zahlungsverzug: Leistungsstopp, Lieferfristverlängerung, Fälligkeit aller offenen Forderungen, Rücknahme gelieferter Waren möglich.


4.10 Bei Vermögensverschlechterung des Auftraggebers: sofortige Fälligkeit, Vorauszahlung möglich.


4.11 Periodisch verrechnete Entgelte (z. B. Wartung) sind jährlich im Voraus fällig, indexgesichert (VPI 1996).


4.12 Fahr-, Tag- und Nächtigungsgelder werden zusätzlich verrechnet; Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.



5. Gefahrtragung und Versendung


5.1 Die Gefahr geht mit Bereitstellung zur Abholung auf den Auftraggeber über, auch bei Übergabe an Frachtführer.


5.2 Versandart wird durch EED sachgemäß gewählt; Transportversicherung nur bei schriftlichem Auftrag.


5.3 EED kann bei schlechter Bonität des Auftraggebers per Nachnahme liefern.


5.4 Erfüllungsort ist das Werk der EED-Automation GmbH.



6. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht


6.1 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der EED-Automation GmbH.


6.2 Keine Verpfändung/Sicherungsübereignung vor vollständiger Zahlung. Bei Zugriff Dritter sofortige Mitteilung.


6.3 Forderungen aus Weiterveräußerung etc. gelten als abgetreten. Auftraggeber muss dies in seinen Unterlagen vermerken.


6.4 Rückbehaltungsrecht an gelieferten Waren bei offenen Forderungen.



7. Pflichten des Auftraggebers


7.1 Auftraggeber sorgt für sofortigen Arbeitsbeginn bei Montage.


7.2 Technische Voraussetzungen und Kompatibilität mit gelieferten Komponenten sind durch den Auftraggeber sicherzustellen.


7.3 Keine Prüf-/Hinweispflicht seitens EED für vom Auftraggeber bereitgestellte Informationen.


7.4 Auftraggeber ist für notwendige Genehmigungen zuständig.


7.5 Keine Abtretung von Rechten ohne schriftliche Zustimmung der EED-Automation GmbH.



8. Gewährleistung


8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang.


8.2 Keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Behandlung, Nichtbeachtung von Bedienungsvorschriften oder inkompatibler technischer Infrastruktur.


8.3 Mängelrügen müssen schriftlich und unverzüglich unter genauer Beschreibung erfolgen.


8.4 EED ist berechtigt, Prüfungen auf eigene Kosten durchzuführen. Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, trägt der Auftraggeber die Kosten.


8.5 Bei Änderungen durch den Auftraggeber erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.


8.6 EED kann bei sekundären Gewährleistungsansprüchen nach Wahl verbessern oder den Preis mindern.



9. Haftung und Produkthaftung


9.1 EED haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.


9.2 Keine Haftung für Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen.


9.3 Haftung ist auf das Entgelt des jeweiligen Auftrags begrenzt.


9.4 Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.



10. Vorzeitige Vertragsauflösung und Irrtum


10.1 EED kann bei Pflichtverletzung des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten. Entstandene Kosten sind zu ersetzen.


10.2 Der Auftraggeber verzichtet auf Anfechtung oder Anpassung des Vertrags wegen Irrtums.



11. Gewerbliche Schutzrechte


11.1 Der Auftraggeber haftet für die Rechtmäßigkeit überlassener Spezifikationen. EED ist schad- und klaglos zu halten.


11.2 Alle Unterlagen und Software bleiben geistiges Eigentum der EED-Automation GmbH.



12. Software


12.1 Nutzungsrechte an Software sind nicht übertragbar, gelten nur am Aufstellungsort und zu vereinbarten Zwecken.


12.2 Änderungen, Vervielfältigung oder Weitergabe sind ohne Zustimmung von EED unzulässig.


12.3 EED leistet keine Gewähr für Fehlerfreiheit oder ununterbrochene Funktion.


12.4 Der Auftraggeber ist für Auswahl, Einsatz und Ergebnisse der Software verantwortlich.


12.5 Leistungsdetails individuell herzustellender Software ergeben sich aus dem Pflichtenheft.



13. Hardwareplanung


13.1 Nutzungsrechte an Hardwareplänen sind nicht übertragbar und nur für den vereinbarten Zweck zulässig.


13.2 Änderungen oder Weitergabe bedürfen schriftlicher Zustimmung von EED.


13.3 Gewährleistung besteht nur bei Einsatz entsprechend vereinbarter Spezifikationen und Bedingungen.



14. Handwerkliche Dienstleistungen (z. B. Schaltschrankbau, Verkabelung etc.)


14.1 Soweit handwerkliche Leistungen Gegenstand des Vertrags sind, umfasst der Leistungsumfang ausschließlich die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Tätigkeiten. Grundsätzlich sind nur elektrotechnische Arbeiten enthalten. Mechanische Arbeiten (z. B. Montage von Kabelkanälen) sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


14.2 Eine Gewährleistung für elektrotechnische Arbeiten besteht nur, wenn diese ausschließlich von EED durchgeführt wurden. (z. B. Schaltschrankbau, Verkabelung etc.)**


14.1 Soweit handwerkliche Leistungen Gegenstand des Vertrags sind, umfasst der Leistungsumfang ausschließlich die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Tätigkeiten. Grundsätzlich sind nur elektrotechnische Arbeiten enthalten. Mechanische Arbeiten (z. B. Montage von Kabelkanälen) sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


14.2 Eine Gewährleistung für elektrotechnische Arbeiten besteht nur, wenn diese ausschließlich von EED durchgeführt wurden.



15. Stornobedingungen


15.1 Stornierung von Dienstleistungen: Eine Stornierung beauftragter Dienstleistungen im Bereich Automatisierung ist bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei möglich.Bei Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Leistungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Dienstleistungshonorars fällig.Erfolgt die Stornierung innerhalb von 3 Kalendertagen vor Leistungsbeginn, werden 80 % des vereinbarten Dienstleistungshonorars verrechnet.


15.2 Stornierung kundenspezifischer Sonderlösungen: Bei individuell für den Auftraggeber geplanten, konstruierten oder gefertigten Sonderlösungen ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen. Wird ausnahmsweise eine Stornierung vereinbart, so sind alle bis dahin entstandenen Kosten (z. B. Planung, Konstruktion, Material, Arbeitszeit) zu ersetzen. Zusätzlich wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 % des ursprünglichen Auftragswerts verrechnet.


15.3 Stornierung von speziell bestellten oder gefertigten Komponenten: Komponenten, die auftragsbezogen speziell bestellt oder gefertigt wurden, sind von Stornierung und Rückgabe ausgeschlossen. Erfolgt aus Kulanz eine Rücknahme, bedarf dies der ausdrücklichen Vereinbarung. Der Auftraggeber trägt sämtliche angefallenen Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwerts, mindestens jedoch EUR 50,–.


15.4 Nicht stornierbare Dienstleistungen mit langfristiger Ressourcenbindung: Dienstleistungen, bei denen durch die Beauftragung wesentliche Ressourcen (z. B. Personal, Technik oder externer Aufwand) über einen längeren Zeitraum fest gebunden wurden, sind von einer Stornierung ausgeschlossen.


16. Schlussbestimmungen


16.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine solche Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der EED-Automation GmbH. EED ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.


16.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).


16.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, seiner Firma, seiner Rechtsform oder sonstiger wesentlicher Informationen unverzüglich schriftlich an EED mitzuteilen.


Stand: 20.07.2025